Der Wechsel in die private Krankenversicherung ist für berechtigte Personen sehr einfach. Sie entscheiden sich für einen Versicherer und beantragen dort den gewünschten Versicherungsschutz. Nach erfolgreicher Antragsprüfung erhalten sie eine Versicherungsbestätigung, die bei der bisherigen gesetzlichen Krankenkasse eingereicht werden muss. Diese bestätigt daraufhin das Vertragsende und ab dem gewählten Zeitpunkt beginnt der Versicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung.
Inhaltsübersicht
Wer darf in die private Krankenversicherung wechseln?
Beamte, Selbstständige (auch Existenzgründer) und Freiberufler dürfen ohne besondere Voraussetzungen in die private Krankenversicherung wechseln. Eine Ausnahme gibt es nur für selbstständige Künstler und Publizisten, die über die Künstlersozialkasse versichert sind. Für diese gilt eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Angestellte dürfen ab einem Jahreseinkommen von 64.350 Euro in die private Krankenversicherung wechseln. Auch bei privat versicherten Angestellten übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge zur Krankenversicherung, begrenzt auf den Höchstbetrag zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen finden Interessierte auf clark.de.
Studenten haben ebenfalls die Möglichkeit, in die private Krankenversicherung zu wechseln. Bei Aufnahme des Studiums gibt es eine erste Wahlmöglichkeit zwischen den beiden Systemen. Mit Vollendung des 25. Lebensjahres und dem Wegfall einer möglichen Familienversicherung können Studenten ebenfalls noch einmal entscheiden, ob sie sich gesetzlich oder privat versichern möchten. Die getroffene Entscheidung gilt grundsätzlich für das gesamte Studium, ein Wechsel zwischen den Systemen ist innerhalb des Studiums nicht mehr möglich.
Warum lohnt sich die private Krankenversicherung?
Die private Krankenversicherung bietet im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung deutlich mehr Leistungen. So werden in vielen Tarifen zum Beispiel auch die Kosten für Sehhilfen und Naturheilverfahren erstattet. Auch bei Zahnbehandlungen und Zahnersatz erhalten Privatversicherte bessere Leistungen. Bis zu 100 % der Kosten für Zahnersatz können erstattet werden. Dazu erhalten Mitglieder einer privaten Krankenversicherung in vielen Fällen schneller Termine bei Fachärzten und jederzeit die bestmögliche Behandlung, unabhängig vom Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung.