Jeder Arbeitnehmer hat eine Steuerklasse. Insgesamt gibt es sechs Steuerklassen. Die Steuerklasse 6 wird dem Arbeitnehmer gegeben, der mehrere Jobs ausübt. Die Steuerklassen richten sich nach dem Familienstand des Arbeitnehmers, wie viele Personen in der in einem Haushalt lebenden Familie Einnahmen beziehen.
Inhaltsübersicht
Warum verschiedene Steuerklassen?
Die Gerechtigkeit der Steuerzahlungen soll für jeden Bürger gelten. Die persönliche Lebenssituation kann zu einer Änderung der Steuerklasse führen und zu einem gewissen Grad an Gerechtigkeit beitragen. Finanzbeamte helfen auch dem Arbeitnehmer, wenn Fragen bezüglich der Steuerklasse auftreten. Die verschiedenen Steuerklassen geben den Finanzbeamten sofort einen Überblick über die steuerlich wichtigen Familienverhältnisse des jeweiligen Arbeitnehmers.
Wer bekommt Steuerklasse 1?
Diese Steuerklasse ist hauptsächlich für Alleinstehende gültig. Ledige Arbeitnehmer, die mehr als 450 Euro verdienen, werden in dieser Steuerklasse geführt. Die wenigsten Freibeträge werden hier geltend gemacht. Der Arbeitnehmerpauschalbetrag beläuft sich auf 1.000 Euro. Der Grundfreibetrag erhöht sich jährlich und ist für 2018 mit 9000 Euro festgelegt. Bürger mit nachfolgend aufgeführter Lebenssituation sind in dieser Kategorie zu finden;
- Ledige, die mehr als 450 Euro verdienen
- unverheiratete Paare
- geschiedene und verwitwete Arbeitnehmer
- dauerhaft getrennt lebende Ehepartner
- Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft
- wenn der Ehepartner dauerhaft im Ausland lebt, gilt für den in der Heimat verbliebenen Partner ebenfalls die Steuerklasse 1.
In der Steuerklasse 1 fallen die Steuerfreibeträge wesentlich niedriger aus als in anderen Steuerklassen. Der Pauschbetrag für Sozialabgaben beträgt 36 Euro. Die Vorsorgepauschale ist vom Bruttoverdienst abhängig. Der Kinderfreibetrag beläuft sich auf 7.428 Euro.
Steuerklasse 1 besser oder Steuerklasse 4?
Das Steuersystem in Deutschland ist alles andere als übersichtlich. Die genannte Frage kann jedoch leicht beantwortet werden. Steuerklasse 4 ist gedacht für Ehepaare mit ähnlichen Einkommen. Einen großen Unterschied gibt es eigentlich nicht, auch die relevanten Daten wie nachstehend aufgeführt, unterscheiden sich nicht:
- Grundfreibetrag
- Werbungskostenpauschale
- Sonderausgaben
- Vorsorgepauschale.
Wenn Kinder vorhanden sind, kann zusätzlich in der Steuerklasse 4 ein Kinderfreibetrag ausgeschöpft werden. Beide Steuerklassen, also 1 und 4, zählen nicht unbedingt zu den günstigsten. In der Steuerklasse 4 werden Steuerlast und Freibeträge gleichmäßig auf beide Ehepartner verteilt. Das ist nur sinnvoll, wenn beide so in etwa das gleiche Einkommen haben. Empfehlenswert ist es, wenn die Differenz der Einkommen 10 % überschreitet, den Wechsel zur Steuerklasse 3 und 5 vorzunehmen.
Steuerklasse 1 besser oder Steuerklasse 2?
Der Arbeitnehmer sollte sich bewusst sein, dass ein Wechsel in die Steuerklasse 2 nicht automatisch erfolgt. Das geschieht erst nach Beantragung. Der finanzielle Vorteil dieser Steuerklasse ist dahingehend, dass der Entlastungsbetrag für den Alleinerziehenden pro Kind 1.908 Euro beträgt. Leben mehr Kinder in dem betreffenden Haushalt werden zu dem genannten Entlastungsbetrag für jedes weitere Kind 240 Euro gerechnet. Die Rechnung bei zwei Kindern erklärt sich wie folgt: 1.908 Euro x 2 = 3816 Euro zuzüglich 240 Euro ergeben 4.056 Euro. Diese Steuerklasse ist nur für Arbeitnehmer mit Kindern interessant.
Wie viel Abzüge bei Steuerklasse 1?
Vom Bruttogehalt werden folgende Abzüge berücksichtigt:
• Solidaritätszuschlag,
• Lohnsteuer,
• Kirchensteuer für Arbeitnehmer, die in der Kirche als Mitglied gemeldet sind.
Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag sind sogenannte indirekte Steuern, die prozentual auf die Lohnsteuer entfallen und nicht vom Bruttogehalt abgezogen werden. Hinzu kommen noch die Sozialabgaben:
• Krankenversicherung (gesetzlich oder privat)
• Pflegeversicherung,
• Rentenversicherung,
• Arbeitslosenversicherung.
Ab wann Steuerklasse 1 bei Trennung?
Bei einer Ehescheidung, also einer dauerhaften Trennung, ändert sich die Steuerklasse. Das geschieht nicht sofort, sondern während des Trennungsjahres können die Ehegatten noch die bisherige Steuerklasse behalten. Der Hintergedanke ist, dass sich die Ehegatten diesen Schritt doch nochmals überlegen. Das Trennungsjahr wird nicht mit 12 Monaten gerechnet, sondern das Kalenderjahr hat bei der Steuerberechnung Gültigkeit. Wenn sich ein Paar beispielsweise am 15. Januar 2018 trennt, können die Ehegatten bis zum 31. Dezember 2018 ihre bisherigen Steuerklassen behalten. Bei einer Trennung am 15. Dezember ist die Frist auch am 31. Dezember vorbei. Nach diesem Datum muss die Steuerklassenänderung jedoch zügig vonstattengehen.
Lohnen sich Überstunden bei Steuerklasse 1?
Für den Arbeitnehmer bedeuten Überstunden zwar mehr Geld, jedoch auch mehr Steuern, egal in welcher Steuerklasse. Die Faustformel sagt, etwa 50 % werden für Steuerbelastungen angerechnet. Die Überstunden werden zum Bruttogehalt gerechnet, sodass ein höheres Bruttogehalt mit einem höheren Steuersatz das Ergebnis ist. Arbeitnehmer der Steuerklasse 1 müssen für ihre geleisteten Überstunden also mehr Steuern zahlen als Arbeitnehmer anderer Steuerklassen.
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