Steuern sparen mit Geschenken an seine Mitarbeiter

Geschenke an Mitarbeiter
Geschenke an Mitarbeiter /©hjalmeida/depositphotos.com

Gutscheine, Geschenke und Sachleistungen werden immer wichtiger, um gute Mitarbeiter zu halten und zu motivieren oder um neue Mitarbeiter zu finden. Viele dieser Vorteile sind zudem steuer- und sozialversicherungsfrei. Allerdings gibt es unter dem steuerlichen Aspekt auch einige Nachteile zu beachten. Wir unterstützen Sie gerne dabei, Ihre Mitarbeiter zu belohnen – ohne zu viel Steuern an das Finanzamt zu zahlen.


Geschenke statt Gehaltserhöhung

Gehaltsextras für Arbeitnehmer können sehr motivierend sein und die Loyalität zum Unternehmen stärken. Arbeitgeber müssen daher prüfen, inwieweit sie die Steuervorteile nutzen können. Im Rahmen der Gehaltsoptimierung können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern Sachprämien anstelle bestehender oder künftiger Bezüge anbieten. Das hat für beide Seiten Vorteile: Der Arbeitgeber spart Sozialversicherungsbeiträge und der Arbeitnehmer Steuern.

Im Gegensatz zu einer Gehaltserhöhung können Sachleistungen und Aufmerksamkeiten sinnvoller sein. Allerdings unterliegt das Unternehmen besonderen Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten.

Wie viel darf ein steuerfreies Geschenk an Mitarbeiter kosten?

Geschenke und Kosten
Geschenke und Kosten / ©Elnur_/depositphotos.com

Im Allgemeinen kann der Arbeitgeber so viel für ein Geschenk ausgeben, wie er möchte – wenn er jedoch ein steuerfreies Geschenk machen möchte, gelten bestimmte Einschränkungen.

Steuerfrei bis 60 Euro

Geschenke zu Geburtstagen, Hochzeiten oder zur Geburt eines Kindes sind immer bis zu einem Bruttowert von 60 Euro pro Monat steuerfrei. Arbeitgeber können die Steuerersparnis nutzen, indem sie ihre Betriebsausgaben geltend machen. Es ist aber wichtig, Aufzeichnungen über die von ihnen gewährten Geschenke und den Zeitpunkt ihrer Gewährung zu führen. Darüber hinaus akzeptiert das Gesetz nur Geschenke für wichtige persönliche Anlässe als steuerfrei und abzugsfähig. Diese Anlässe sind Geburtstage, Firmenjubiläen, Hochzeiten, Geburten, Beförderungen und Verabschiedungen.

Steuerfrei bis 50 Euro

Die klassische Geschenkbox für Mitarbeiter als Weihnachtsgeschenke, Gaben auf Betriebsfeiern oder Auszeichnungen für gute Arbeit: Sie können alle genannten Geschenke machen, ohne dass sie besteuert werden, solange sie einen Wert von weniger als 50 Euro haben. Für die sogenannte 50 Euro Freigrenze ist kein persönlicher Anlass notwendig, sodass Arbeitgeber die monatliche Freigrenze das ganze Jahr über ausreizen können.

Ob Fahrkarten, ein Fitnessstudiovertrag oder Tankgutscheine: Arbeitnehmer erhalten in jedem Fall zusätzliche Leistungen in Form von geldwerten Vorteilen. Zugleich gelten diese Geschenke an Mitarbeiter als Betriebsausgabe und sind somit steuermindernd. Es lassen sich die beiden abzugsfähigen Gaben übrigens auch kombinieren. Wenn dem Arbeitnehmer monatlich die Fahrkarte bezahlt wird, darf ihm trotzdem eine Aufmerksamkeit zu persönlichen Anlässen geschenkt werden.

Betriebliche Krankenzusatzversicherung als Sachbezug

Viele Arbeitgeber gewähren ihren Arbeitnehmern eine finanzielle Unterstützung für einen zusätzlichen Krankenversicherungsschutz. Eine Zusatzkrankenversicherung kann zum Beispiel zusätzliche Leistungen für Krankenhäuser oder Zahnersatz abdecken. Schließt der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer eine betriebliche Krankenversicherung für seinen Arbeitnehmer ab und zahlt monatliche Prämien von höchstens 50 Euro, handelt es sich um einen steuerfreien Sachbezug.

Da der Arbeitgeber in diesem Fall bestimmte Leistungen zugesagt hat, gelten die gezahlten Beiträge als Sachleistung und bleiben steuer- und sozialversicherungsfrei.

Ab wann gilt die Pauschalsteuer?

Die Freibeträge reichen nicht immer aus, um Mitarbeitern die zufriedenstellende Achtung gegenüber zu bringen. Das hat auch die Regierung verstanden und gestattet daher abzugsfähige Aufmerksamkeiten bis zu 11.016 Euro pro Arbeitnehmer und Jahr. Diese sind aber nicht mehr komplett steuerfrei. Die Pauschalsteuer in Höhe von 30 Prozent wird vom Arbeitgeber übernommen, sodass der Mitarbeiter keine Steuer dafür abführen muss. Die Pauschalsteuer ist für Firmen ebenso voll absetzbar als Betriebsausgabe.

Fazit

Arbeitgeber können an Steuern sparen, wenn sie ihren Mitarbeitern Geschenke machen. Obwohl dabei die Höhe und der Grund der Aufmerksamkeiten bedacht werden muss, um den Steuerfreibetrag nicht zu überschreiten, bieten sie fast nur Vorteile für den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer. Darüber hinaus wird die Loyalität zum Unternehmen gestärkt und dem Fachkräftemangel vorgebeugt, indem Mitarbeiter eher bei einer Firma bleiben, von der sie denken, dass sie sie gut behandelt und wertschätzt.

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