Hintergründe weiblicher Genitalverstümmelung

Hintergründe der weiblichen Genitalverstümmelung

Weibliche Genitalverstümmelung, Mädchenbeschneidung, Infibulation

Daran, dass die Beschneidung der weiblichen Genitalien ein nicht zu rechtfertigender, entwürdigender, gefährlicher und extrem schmerzhafter Eingriff in die körperliche, sexuelle und persönliche Selbstbestimmung von Mädchen und Frauen ist, gab es auch bislang kaum Zweifel. Menschenrechtsorganisationen protestieren aufs Schärfste gegen diesen barbarischen Brauch. FORWARD nennt allein 28 afrikanische Staaten, in denen bis zu 98 % der weiblichen Bevölkerung beschnitten sind. Die Zahl der weltweit Betroffenen wird auf 138 Millionen geschätzt. Schwerpunktregionen sind außer dem schwarzen Kontinent auch Teile des Nahen Ostens sowie zahlreiche Länder, in denen diese furchtbare Praxis durch Migration „eingeschleppt“ wurde.

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Gründe der Beschneidung

Gründe dafür, dass diese Tortur nach wie vor praktiziert und von vielen Betroffenen sogar akzeptiert wird, sind u.a.:Es gibr keine rationalen Gründe für die Beschneidung von Mädchen – die Folgen sind aber verheerend.

  • religiöse Überzeugungen,
  • die Familienehre (Nicht beschnitten zu sein wird als Schande für die gesamte Familie interpretiert.)
  • der Versuch, Jungfräulichkeit und Keuschheit dadurch zu gewährleisten, dass man durch Verstümmelung oder Zerstörung der Genitalien das Empfinden sexueller Lust verringert oder unmöglich macht,
  • Steigerung der sexuellen Lust des Mannes,
  • überlieferte Bräuche oder Aberglaube, deren Überwindung sowohl den betroffenen Mädchen und Frauen als vor allem auch den daran verdienenden Beschneiderinnen schwer fällt,
  • Angst vor Ächtung durch die Gemeinschaft,
  • Angst, die althergebrachten Sitten zu verletzen, die Gebärfähigkeit einzubüßen u. ä.,
  • Schönheitsideale,
  • Hygiene.

Es handelt sich durchweg um irrationale Gründe, die einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte und die körperliche Unversehrtheit eines Mädchen oder einer Frau auf gar keinen Fall rechtfertigen. Die Folgen der schweren Formen weiblicher Genitalverstümmelung sind verheerend.

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Folgen der Beschneidung

Sie gehen mit einer immens hohen Todesrate einher. Extreme Schmerzen, Abszesse im Beckenraum, Blutvergiftung, Gebärmutter- und Vaginalentzündungen sowie akute Menstruationsprobleme sind die häufigsten unmittelbaren Folgen des Eingriffes. Dazu kommen Spätfolgen, wie Frigidität, teilweiser oder vollständiger Verlust der sexuellen Sensitivität und des Lustempfindens im Genitalbereich, Komplikationen in der Schwangerschaft und enorme Schmerzen und Probleme bei einer Entbindung – bis hin zum Tode von Mutter und Kind. Katastrophale hygienische Bedingungen bei den Eingriffen erhöhen die Risiken zusätzlich. So kann es zu HIV-Infektionen durch Benutzung derselben Instrumente bei mehreren Mädchen/Frauen kommen. Nicht selten werden Glasscherben, Taschenmesser, Rasierklingen, einfache Scheren und sogar Dosendeckel benutzt. Meist übersehen werden die gravierenden psychischen Folgen, die  höchst schmerzhafte körperliche Verletzungen im Allgemeinen und an den Geschlechtsorganen im Besonderen hinterlassen.

Hintergründe der Genitalverstümmelung

Unglaublich, aber wahr:

Weibliche Genitalverstümmelung ist nicht, wie mancher zu wissen meint, eine von Männern praktizierte Machtdemonstration gegenüber dem weiblichen Geschlecht. Es ist eine Frauendomäne! Fast immer sind es Frauen, die den Brauch weiter tragen und praktizieren und, was für mitteleuropäische Ohren noch unbegreiflicher klingen mag: Die Mädchen und Frauen selbst verlangen nicht selten regelrecht danach, beschnitten zu werden. Es geht um Anerkennung, den Wunsch, als Erwachsene geachtet zu werden, Zugehörigkeit zur Gemeinschaft, ohne die niemand leben kann und die Möglichkeit, zu heiraten bzw. geheiratet zu werden und damit wirtschaftlich abgesichert zu sein.

Wer sich also gegen weibliche Genitalverstümmelung wendet, muss zunächst den Boden kennen, auf dem dieser Kult gedeiht, muss Alternativen aufzeigen, damit die Betroffenen selbst den Wert eines gesunden Körpers erkennen, muss die ökonomischen Zwänge beseitigen, die diesen barbarischen Ritus zum überlebenswichtigen Bestandteil des Daseins von Mädchen und Frauen werden lassen.

Es gibt verschiedene Schweregrade der Beschneidung weiblicher Genitalien. Sie reichen von der Entfernung der Klitorishaube (Klitorisvorhaut, vergleichbar der männlichen Vorhaut) bis hin zur vollständigen Destruktion der Geschlechtsorgane durch massive Gewebsresektion.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat verschiedene Typen weiblicher Genitalverstümmelung klassifiziert:

Typ I (Klitoridektomie)

Hierbei erfolgt die Entfernung der Klitorisvorhaut mit oder ohne Entfernung (von Teilen) der Klitoris (Kitzler). Dieser auch als „Sunnahbeschneidung“ bezeichnete Eingriff ist vom Schweregrad mit einer Beschneidung bei einem Jungen oder Mann zu vergleichen. Der Eingriff ist extrem schmerzhaft, da er, wie auch alle nachfolgend beschriebenen Variationen, ohne Narkose und nicht selten unter massiver Gewaltanwendung (Festhalten) stattfindet.

Typ II (Exzision)

Hierbei erfolgt die Entfernung der gesamten äußeren Klitoris. Außerdem werden die kleinen Schamlippen teilweise oder vollständig weggeschnitten.

Typ III (Infibulation, pharaonische Beschneidung)

Bei der schwersten Form weiblicher Genitalverstümmelung, die auch als Infibulation oder pharaonische Beschneidung bezeichnet wird, werden die äußeren Geschlechtsorgane (Klitoris, Klitorisvorhaut und kleine Schamlippen) vollständig entfernt. Die großen Schamlippen werden teilweise amputiert. Die entstehende große Wunde wird vom Venushügel bis zum After vernäht oder mit Dornen verschlossen. Lediglich eine winzige Öffnung im Bereich der Scheide für Urin und Menstruation wird belassen.

Trotz der Schwere der Verletzungen, und das mag vor allem männliche Leser verwundern, KÖNNEN derart verstümmelte Frauen Sexualität und Orgasmen erleben, wie Hanny Lightfoot-Klein in ihren Publikationen berichtet. Doch das, was ihnen bleibt, ist bei Weitem keine normale Sexualität und schon gar keine Rechtfertigung oder Verniedlichung derart bestialischer Praktiken.

Typ IV: Verschiedene Praktiken

Hierzu zählen u. a. Einschnitte in die Genitalien, (unfreiwillige) Piercings, das Abschaben von Scheidengewebe oder das Einbringen von Kräutern und ätzenden Substanzen in die Vagina. Dadurch soll eine Vernarbung mit der Folge einer Verengung der Scheide erreicht werden.


Exkurs: In der westlichen Welt hat die Praxis der weiblichen Genitalverstümmelung einen anderen historischen Hintergrund.

Wüstenblume
  • Dirie, Waris (Autor)

Zitat: „Bei Mädchen … ist die Behandlung der Klitoris mit unverdünnter Karbolsäure (Phenol) hervorragend geeignet, die unnatürliche Erregung zu mindern.”

John Harvey KelloggDiese grausamen Worte stammen von einem Mann mit ebenso vielseitigen wie zweifelhaften Interessen. John Harvey Kellogg (1852 – 1943), Erfinder der Erdnussbutter, Miterfinder der Cornflakes, Arzt und Eiferer gegen jegliche Art der Selbstbefriedigung des natürlichen Geschlechtstriebes hinterließ der Nachwelt im Hinblick auf die sexuelle Aufklärung von Kindern und Jugendlichen kein leichtes Erbe. Kellogg versuchte mit drastischen Mitteln, die aus seiner Sicht unnatürliche Onanie sowohl bei Mädchen, vor allem aber bei Jungen zu unterbinden. Mädchenbeschneidung bis in die 1970er Jahre in den USA auf Kosten der KrankenversicherungU. a. seine Ansichten führten in der Folge zu einer geradezu krankhaften Verteufelung der Masturbation in Nordamerika, die maßgeblichen Anteil daran hatte, dass dort die Beschneidung von Jungen unmittelbar nach der Geburt zur Routine wurde und z. T. immer noch ist.

Auch Beschneidungen von Mädchen wurden von einer amerikanischen Krankenkasse bis in die 1970er Jahre bezahlt. Die Amerikanerin Patricia Robinett erzählt in ihrem Buch “The Rape of Innocence” von ihrer Beschneidung in den 1950er Jahren.

In manchen Ländern, z. B. in Ägypten und Indonesien, werden Mädchenbeschneidungen von Ärzten in modernen Kliniken unter adäquaten hygienischen und medizinischen Bedingungen unter Narkose durchgeführt. Ein Eingriff in die körperliche und persönliche Selbstbestimmung bleibt es trotzdem.

Situation in Deutschland

Nach Deutschland und andere mitteleuropäische Länder wird weibliche Genitalverstümmelung durch Immigration “importiert”. Immer wieder werden Einzelfälle publik und Auslöser einer Strafverfolgung; die Dunkelziffer ist schwer abzuschätzen. Nichtmedizinisch oder medizinisch begründete Beschneidungen von Jungen sind dagegen wesentlich häufiger. Die diesbezügliche Rechtslage war zumindest bis Sommer 2008 unklar.

Vor allem religiös veranlasste Beschneidungen von Jungen bewegten sich in Deutschland in einer juristischen Grauzone. Einerseits ist jeder nicht durch eine wirksame Zustimmung des Betroffenen gedeckte operative Eingriff in die körperliche Unversehrtheit eines Menschen als (ggf. gefährliche) Körperverletzung strafbar, andererseits nehmen die Religionsgemeinschaften für sich in Anspruch, dass hier eine Ausnahme bestehe, die durch das Grundrecht auf freie Religionsausübung gedeckt sei.

Eine glasklare und zweifelsfreie Lösung dieses juristischen und ethischen Dilemmas lieferten im Sommer 2008 der Kriminologe H. Putzke (Lehrstuhl für Kriminologie, Kriminalpolitik und Polizeiwissenschaft, Juristische Fakultät, Ruhr-Universität Bochum) sowie die Kinderärzte M. Stehr und H.–G. Dietz (beide Kinderchirurgische Klinik, Dr. von Haunersches Kinderspital, Ludwig-Maximilians-Universität München).

Quelle: www.intaktiv-online.de

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