Das Qualifizierungschancengesetz – Wem es was bringt

Qualifizierung im Baugewerbe

Die Arbeitswelt verändert sich stetig – unter anderem durch diverse Weiterentwicklungen der Technik sowie aufgrund der digitalen Transformation und dem strukturellen Wandel. Nicht nur die Unternehmen selbst, sondern auch die Mitarbeiter müssen sich dieser Herausforderung stellen und entsprechend reagieren, um nachhaltig auf dem Markt bestehen zu können und nicht plötzlich von der Konkurrenz abgehängt zu werden. Insbesondere die Qualifikationen der Mitarbeiter müssen kontinuierlich angepasst und optimiert werden.


Seit dem 1. Januar 2019 wurde zu diesem Zweck das Qualifizierungschancengesetz eingesetzt und damit die staatliche Förderung für Weiterbildungen ausgeweitet. Was dieses Gesetz im Detail besagt und wem es etwas bringt, sehen wir uns hier genauer an.

Was ist das Qualifizierungschancengesetz?

Das Qualifizierungschancengesetz ist ein Teil der sogenannten „Qualifizierungsoffensive“ der Bundesregierung in Deutschland. Bisher hieß dieses Programm „WeGebAU“, welches nun jedoch mit dem neuen Gesetz vollkommen abgelöst wurde. Ziel dieses Gesetzes ist, die Wirtschaft vor dem Hintergrund des digitalen Strukturwandels zu stärken – sowohl hinsichtlich der Fachkräftebasis als auch was die Wettbewerbsfähigkeit betrifft.

Aus diesem Grund beinhaltet das Qualifizierungschancengesetz umfassende staatliche Förderungen für Weiterbildungen, die Arbeitgebern wie auch Arbeitnehmern nutzen und berufsbegleitend von den Beschäftigen absolviert werden können.  Auf diese Weise sollen alle Angestellten stets auf dem neuesten Qualifizierungsstand bleiben, um auch zukünftig auf dem Arbeitsmarkt gute Chancen zu haben – trotz ständiger neuer Anforderungen.

Berufliche Beratung
Berufliche Beratung zum Qualifizierungschancengesetz / ©AndreyPopov/depositphotos.com

Was beinhaltet das Qualifizierungschancengesetz im Detail?

Zum einen bringt dieses Gesetz ein Recht auf Beratungen hinsichtlich möglicher Weiterbildungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit sich, welche beim Arbeitgeber-Service oder bei der Bundesagentur für Arbeit in Anspruch genommen werden können.

Zum anderen ermöglicht es auch die Erweiterung und Erneuerung bisheriger Kenntnisse und Kompetenzen im Rahmen von Erweiterungsqualifizierungen sowie Weiterbildungen in sogenannten Engpassberufen mit bestehendem Fachkräftemangel.

Um dabei nicht nur Arbeitnehmer finanziell zu unterstützen, besagt das Gesetz auch, dass die Lohnkosten der Mitarbeiter in der Weiterbildungsphase bezuschusst werden, um auch dem Arbeitgeber eine Entlastung zu bieten.

Somit werden gleich mehrere Fliegen mit einer Klappe geschlagen: Mitarbeiter können sich hinsichtlich des strukturellen Wandels weiterentwickeln und ihre Beschäftigung sichern, Arbeitgeber müssen dadurch trotz vorübergehender Personalausfälle keine größeren finanziellen Einbußen hinnehmen. Selbstverständlich bietet das Gesetz auch für Unternehmen große Chancen, sich dem Arbeitsmarkt anzupassen und sich so langfristig weiterzuentwickeln.

Wem bringt diese Förderung etwas?

Qualifizierung im Job
Qualifizierung im Job / ©yacobchuk1/depositphotos.com

Zielgruppe des Qualifizierungschancengesetzes sind im Allgemeinen Beschäftigte. Deutlich weniger als zuvor spielen deren Qualifikationen, deren Alter und die Größe der Unternehmen, in denen sie arbeiten, mit in die Förderungshöhe hinein. Es werden also auch Angestellte angesprochen, die innerhalb des Unternehmens umsteigen oder sich weiterentwickeln möchten. Vor allem sollen aber diejenigen profitieren, die ganz besonders vom Strukturwandel betroffen sind und Menschen, die in Engpassberufen arbeiten, in denen bereits ein Fachkräftemangel herrscht.

Gleichermaßen haben natürlich deren Arbeitgeber in finanzieller Hinsicht etwas von der Förderung der Weiterbildungen, auch wenn ihre Mitarbeiter zeitweise ausfallen. Zudem wird ein Arbeitgeber natürlich für Arbeitnehmer attraktiver, wenn er Weiterbildungen ermöglicht.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Förderung zu erhalten?

Grundsätzlich müssen die gewünschten Weiterbildungen selbstverständlich dazu dienen, berufsrelevante Qualifikationen zu vermitteln, die auch in der Zukunft zwingend auf dem Arbeitsmarkt benötigt werden – ob nun im aktuellen Unternehmen weitergearbeitet wird oder irgendwann auch ein anderer Job angenommen wird.

Zudem darf aber auch in den letzten vier Jahren keine ähnliche Weiterbildung stattgefunden haben, da sonst kein Bedarf einer erneuten Aktualisierung der Qualifikationen besteht.

Die Bildungsträger, bei welchen die Weiterbildung absolviert wird, müssen auf jeden Fall entsprechend zertifiziert sein und die Weiterbildung darf auch nicht unternehmensintern stattfinden – es muss ein externer Bildungsträger sein.

Auch der Umfang der Weiterbildung ist vorgegeben: Sie muss mehr als 120 Unterrichtseinheiten umfassen. Dabei kann sie jedoch sowohl in Vollzeit als auch in Teilzeit absolviert werden.

Werden all diese Voraussetzungen erfüllt, kann eine Förderung von bis zu 100 Prozent erfolgen.

Wie hoch ist die Förderung?

Konkret werden laut Qualifizierungschancengesetz die Weiterbildungskosten in einer Höhe von 15 und 100 Prozent je nach Betriebsgröße und Alter des Mitarbeiters übernommen, während ältere und schwerbehinderte Menschen mit einer Übernahme der Weiterbildungskosten sowie des Arbeitsentgeltes von bis zu 100 Prozent rechnen können.

Handelt es sich um berufsabschlussbezogene Weiterbildungen werden die Weiterbildungskosten und das Arbeitsentgelt bis zu 100 Prozent übernommen, andernfalls liegt der Zuschuss zum Arbeitsentgelt während der Weiterbildung zwischen 25 und 75 Prozent je nach Betriebsgröße.

Zudem ist auch ein Transformationszuschuss von zusätzlich bis zu 20 Prozent möglich, wenn mindestens 10 Prozent der Belegschaft eines Unternehmens qualifiziert werden müssen und aus diesem Grund ein vollwertiger Qualifizierungsplan erstellt wird.

Wie erhält man die Förderung?

Der erste Schritt ist üblicherweise, den Bedarf an Weiterbildungen mit einem Verantwortlichen aus der Personalabteilung zu besprechen und gegebenenfalls einen Qualifizierungsplan zu erstellen, sollte beabsichtigt werden, dass gleich mehrere Mitarbeiter an Weiterbildungen teilnehmen. Anschließend muss jedoch auch die Bereitschaft der Mitarbeiter geprüft werden, überhaupt an Weiterbildungen teilnehmen zu wollen. Dies ist nicht immer der Fall und selbstverständlich kann man niemanden zwingen.

Ist dies jedoch geklärt, kann eine entsprechende Weiterbildung gesucht werden. Es gibt diverse Kurse, in denen die verschiedensten Qualifizierungen erworben werden können. Dazu können auch diverse Beratungsstellen aufgesucht werden. Die entsprechende Förderung muss dann mit dem Arbeitgeber-Service abgestimmt werden, bevor schließlich die Kosten der Weiterbildung übernommen werden können.

Um die Genehmigung schneller zu erhalten, sind seit März 2020 laut des sogenannten „Arbeit-von-Morgen-Gesetzes“ deutlich vereinfachte Antrags- und Bewilligungsverfahren vorgesehen. Auf diese Weise sollen die Möglichkeiten auf Weiterbildungsförderung von Beschäftigten weiter verbessert werden.

Fazit

Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer profitieren vom Qualifizierungschancengesetz enorm und sollten ihre Möglichkeiten auch wahrnehmen, um auf dem zukünftigen Arbeitsmarkt weiterhin gute Chancen zu haben.

Zu schnell kommt es zu Veränderungen, die andere, erweiterte Qualifikationen erfordern. Dabei ist es natürlich unerheblich, ob man langfristig im gleichen Unternehmen bleibt oder eine Stelle in einem anderen Unternehmen antritt, denn Weiterbildungen sind immer von Vorteil.

Aufgrund der vereinfachten Antragsstellung sollten auch Arbeitgeber die Möglichkeit nutzen, für ihre Mitarbeiter Erweiterungsqualifizierungen in Anspruch zu nehmen, schließlich profitiert das gesamte Unternehmen in der Zukunft davon. Durch die (teilweise) übernommen Lohnkosten müssen sie zudem wie erwähnt keine größeren finanziellen Einbußen erwarten, was ein großer Anreiz sein sollte.

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