Ghostwriting – Arbeitserleichterung mit Tücken

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Politiker machen es, Promis ebenso: Ghostwriting hat in vielen Bereichen durchaus seine Berechtigung. Die eigene Leistung muss nicht erbracht werden, was denjenigen entgegenkommen, den es an Talent oder Zeit zum Schreiben fehlt. Ghostwriter arbeiten still, ihr Name und ihr Wirken bleiben verborgen. Die Idee liegt nahe, sich auch in anderen Bereichen von ihnen vertreten zu lassen. Doch Vorsicht: Wer sich in Sachen Haus-, Master- oder Bachelorarbeiten oder bei Dissertationen vom Ghostwriter vertreten lässt, läuft Gefahr, mehr zu verlieren als zu gewinnen.


Ghostwriting im Studium – Ist das erlaubt?

Was im privaten Bereich wie bei Autobiografien durchaus erlaubt ist, kann für Studierende zur Falle werden. Mit der Einschreibung am Lehrinstitut verpflichtet man sich, alle für den Abschluss erforderlichen Arbeiten selbst zu verfassen. Diese Arbeiten sind Leistungsnachweis. Werden sie teilweise oder gar ganz durch Ghostwriting ersetzt, gerät das Ziel in Gefahr.

Lehrende wissen um die Möglichkeit, sie richten ihren Fokus bei der Bewertung der Arbeit nicht nur auf den Inhalt, sondern auch darauf, ob Plagiate oder Fremdleistungen ein Thema sind. Sie werden schnell hellhörig, wenn Stil und Grammatik von früheren Hausarbeiten abweichen oder die Leistung nicht zur bisher erbrachten passt. Mögliche Konsequenzen ist die Nichtbewertung der Arbeit, bis hin zu einschneidenden Sanktionen wie Geldstrafe oder gar Exmatrikulation.

Aus der Sicht der Studierenden ist nachvollziehbar, warum in der ein oder anderen Situation auf die Hilfe von Ghostwritern gesetzt wird. Oft häufen sich die Hausarbeiten, was besonders dann stressig wird, wenn der eigene Lebensunterhalt verdient werden muss. Wissenslücken wegen Fehlzeiten oder mangelndes Verständnis in einem Teilbereich des Fachgebietes mögen weitere Gründe sein, die den Gedanken an Ghostwriting aufkommen lassen.

Ghostwriter bei der Arbeit
Ghostwriter bei der Arbeit / ©GaudiLab/depositphotos.com

Professionelles Ghostwriting – Arbeit auf akademischem Niveau

Studenten, die sich dennoch auf einen Ghostwriter verlassen möchten, sollten die Auswahl der Anbieter sorgfältig abwägen. Neben der inhaltlichen Qualität der von ihm verfassten Arbeit ist es zudem wichtig, sich der Diskretion und der Einhaltung rechtlicher oder vertraglicher Grundlagen zu versichern. Seriöse Anbieter, die über ihre Plattform Ghostwriter vermitteln, stehen für diskrete und fachlich hochwertige Arbeit. Wer wissen möchte, wie ein solcher Ablauf vor sich geht, findet dazu hier mehr Infos.

Arbeitsqualität und Pünktlichkeit – termingerecht arbeiten

Sich seine Arbeiten schreiben zu lassen, hat nur dann Sinn, wenn vertraglich festgelegt wird, dass sie pünktlich ganz oder in Teilabschnitten beim Auftraggeber landen. Hier sind Anbieterplattformen ebenfalls eine bewährte Anlaufstelle. Sie wissen, dass sich ihre Mitarbeiter zuverlässig an Fristen halten. Auch die inhaltliche Qualität bleibt bei diesen Anbietern auf einem gleichbleibenden Niveau. Interessierte können Musterarbeiten einsehen, die von Akademikern aus dem jeweiligen Fachbereich verfasst worden sind. Werden Nachbesserungen oder Änderungen notwendig, sind auch die selten ein Problem. Sie werden mit der gleichen Gründlichkeit und zügig erledigt, sodass Hausarbeiten rechtzeitig abgegeben werden können.

Vertragliche Sicherheit – rechtliche Grundlagen

Ghostwriter behalten – wie andere Autoren auch – das Urheberrecht am Geschriebenen. Was an Dritte weitergegeben werden kann, ist das Nutzungsrecht. Einzelvertraglich wird geregelt, in welchem Umfang das Nutzungsrecht gelten soll. Werden Ghostwriter beauftragt, die als Einzelunternehmer tätig sind, ist es wichtig, auf dem alleinigen Nutzungsrecht zu bestehen. Andrerseits hätte der Ghostwriter das Recht, diese Aufgabe einem weiteren Dritten zur Nutzung zu überlassen. Ebenso unerlässlich ist es, dass jede Arbeit frei von Duplicate Content und Plagiaten ist. Nicht jeder Ghostwriter hält sich daran, sondern feilt seinerseits Passagen aus anderen Arbeiten ab.

Im Rahmen eines Vertrages ist es zudem sinnvoll, schriftlich zu fixieren, dass die Fremdleistung im eigenen Namen ausgegeben werden darf. Gleichzeitig sollte sich der Verfasser verpflichten, nichts über seine Mitwirkung oder das alleinige Verfassen einer Arbeit an die Öffentlichkeit dringen zu lassen. Dies gilt auch dann, wenn Ghostwriting nur dazu dient, auf den Grundlagen eine eigene Arbeit aufzubauen. Durch eine solche Vorgabe im Vertrag können sich Ghostwriter ihrerseits rechtlich absichern. Würde er eine Arbeit mit dem Wissen verfassen, dass sie zu betrügerischen Zwecken verwendet wird, macht er sich gleichermaßen schuldig und unter Umständen strafbar. Eine entsprechende Passage im Vertrag oder den AGB, dass für andere geschriebene Arbeiten nur als Vorlage dienen dürfen, ist Absicherung für beide Seiten.

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