Die Bevölkerungsstruktur in Deutschland verändert sich. Die Zahl der Älteren nimmt zu, gleichzeitig wird die Gesellschaft durch Zuwanderung vielfältiger und bunter. Durch rückläufige Geburtenzahlen müssen immer weniger Jüngere für immer mehr Ältere aufkommen. Die Bevölkerungspyramide stellt sich auf den Kopf. Doch ist das gerecht? Was kann man dagegen tun? Und wie geht die politische Klasse mit dem Problem um?
Inhaltsübersicht
Der Generationenvertrag
Das Geben und Nehmen von Leistungen zwischen den einzelnen Generationen wird bei uns „Generationenvertrag“ genannt, obwohl er keinen tatsächlichen Vertrag im rechtlichen Sinne darstellt. Vielmehr handelt es sich um die Bereitschaft, die gegenseitigen Verpflichtungen der beteiligten Generationen anzuerkennen.
An diesem Generationenvertrag sind nicht nur 2, sondern immer 3 Generationen beteiligt. Denn jeder Mensch empfängt 2x in seinem Leben die Unterstützung durch andere Generationen: im Kindesalter durch die Elterngeneration und als Rentner durch die eigenen Nachkommen. Dem stehen auch 2 eigene Leistungen gegenüber: als zahlende Eltern für die eigenen Kinder und als Beitragszahler für die Renten der eigenen Eltern.
Durch eine geringe Geburtenrate gerät das System des Generationenvertrages ins Wanken, weil dessen Funktionsfähigkeit voraussetzt, dass die Größenverhältnisse der aufeinander folgenden Generationen nahezu gleichbleiben. Weitere wichtige Einflussfaktoren für das Funktionieren des Generationenvertrages sind die gestiegene Lebenserwartung (negativ) und die gesteuerte Zuwanderung z. B. durch ein Einwanderungsgesetz (positiv).
Folgen des Demografischen Wandels
Unsere Gesellschaft ist auf den demografischen Wandel ungenügend vorbereitet. Zwar verfügt das Bundesfamilienministerium über eine „Demografie-Strategie“, dennoch gibt es eine Flut von Unbekannten auf vielen Ebenen – von der Pflege bis zum Fachkräftemangel. Das umlagefinanzierte Rentensystem, in dem die gegenwärtig Erwerbstätigen mit ihren Beiträgen die Renten der Älteren bezahlen, ist schon jetzt maximal belastet. Im Jahr 2017 mussten aus Steuermitteln 91 Milliarden Euro in die Rentenkasse zugeschossen werden, im Jahr 2020 wird erstmals die 100 Milliarden Euro-Grenze überschritten.
Aufgrund der wachsenden Zahl an Rentnern und der sinkenden Zahl an Beitragszahlern wird eine Anhebung der Beiträge nicht zu vermeiden sein, wenn das Rentenniveau erhalten bleiben soll. Hinzu kommt, dass die Rentenkassen durch die steigende Lebenserwartung immer länger Renten auszahlen müssen.
Generationenkonflikt vermeiden
Die Diskussion um die sogenannte Generationengerechtigkeit ist ein zentrales Thema in Wissenschaft, Politik und Gesellschaft geworden. Im Prinzip geht es um den Anspruch, Lasten zwischen den Generationen „gerecht“ zu verteilen. Zur Debatte steht, dass öffentliche Haushalte dauerhaft saniert werden sollen, um nachfolgenden Generationen keine Schulden zu hinterlassen. Und um die Erarbeitung eines tragfähigen Rentenkonzepts, welches sicherstellt, dass der Lebensstandard der kommenden Rentner zwar weitgehend erhalten bleibt, die jüngere Generation aber nicht überfordert wird. Da die heute Jüngeren selbst einmal zu den Älteren gehören werden und die ältere Generation das Wohl der eigenen Nachkommen im Blick haben müsste, sollte es möglich sein, einen ernsthaften Konflikt der Generationen zu vermeiden und einen Kompromiss zu finden.
Parteilichkeit der Politik?
Problem bei der Problemlösung ist, dass sich gewählte Abgeordnete nicht selten am Willen ihrer Wähler orientieren, um erneut gewählt zu werden. Das führt dazu, dass die Stimmen der noch nicht wahlberechtigten Kinder und Jugendlichen kein- und die der jungen Beitragszahler zu wenig Gehör finden. Vielmehr wird seitens der politischen Entscheider überproportional den Wünschen der demografisch wachsenden Zielgruppe von Rentnern und Älteren gefolgt. Im Ergebnis resultieren daraus milliardenschwere Rentengeschenke wie z. B. die Mütterrente, die weder die Altersarmut lindern noch der Generationengerechtigkeit dienen.
Abhilfe könnte hier ein Kinderwahlrecht schaffen, was einer Grundgesetzänderung bedürfte oder ein Familienwahlrecht, was den Eltern von Kindern je Kind eine zusätzliche Stimme zuweisen würde bis diese selbst wahlberechtigt sind. Aus den beschriebenen Gründen sind dafür jedoch keine Mehrheiten im Deutschen Bundestag in Sicht, entsprechende Anträge wurden abgelehnt.