Wartung von Solaranlagen und Photovoltaik

Wartung von Solaranlagen und Photovoltaik

Die Wartung von Solaranlagen und Photovoltaik-Anlagen (Erneuerbare Energien) gestaltet sich in der Regel recht einfach, denn der Wartungsbedarf ist – im Vergleich zu anderen technischen Anlagen – relativ gering. Denn noch gilt: Ganz ohne Wartung und Pflege geht es auch bei einer Solaranlage nicht. Zur Photovoltaik-Anlage gehören schließlich nicht nur die Solarmodule, sondern auch der Wechselrichter, die Verkabelung sowie etwaige Speichermedien.



Der Wartungsvertrag

Ein Wartungsvertrag beinhaltet die Inspektion und Überprüfung sowie etwaige anfallende Reparaturen zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit. Der Wartungsvertrag bietet Ihnen als Kunde zudem einen enormen Vorteil. Dieser macht sich in erster Linie über den Preis und die Regelmäßigkeit bezahlt. Da Ihre Solaranlage eine relativ kostspielige Investition darstellt, sollten Sie selbst an einer reibungslosen Funktionalität interessiert sein.

Der sogenannte Wartungsvertrag gibt die durchzuführenden Aufgaben wieder. Eine Kontrolle Ihrer Solarmodule auf Schäden am Glas oder Rahmen in unerlässlich. Auch die Kontrolle von sämtlichen Steckverbindungen sowie der Verkabelung sollte im Rahmen einer regelmäßigen Wartung erfolgen. Ein Bruch der Isolation oder windbedingte Scheuerstellen führen unter Umständen zu Brandschäden.

Die Klemm- und Steckverbindungen zwischen den einzelnen Solarmodulen Ihrer Dachanlage und dem Befestigungssystem sollten regelmäßig auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft werden. Auch der Vergleich der Ertragsdaten mit den Solldaten sollte während der Wartung regelmäßig erfolgen.

Beispielsweise gilt bei vielen Versicherungen der Wartungsvertrag als einziger Nachweis, dass die Sicherheit der Solaranlage regelmäßig überprüft wird und wurde. Im Falle eines Schadens, sind Sie in der Pflicht entsprechende Nachweise zu erbringen. Als haushaltsnahe Dienstleistung lässt sich die in der Rechnung ausgewiesene Arbeitszeit selbstverständlich bei Ihrer jährlichen Einkommenssteuererklärung positiv berücksichtigen.

Auf diese Punkte in einem Wartungsvertrag sollten Sie unbedingt achten:

  • Wird eine Fernüberwachung angeboten?
  • Erfolgt die Sichtkontrolle ergebnisabhängig?
  • Wie häufig erfolgen die Wartungsarbeiten?
  • Welche Komponenten werden bei einer Wartung überprüft?
  • Module?
  • Anschlussdosen?
  • Wechselrichter?
  • Verkabelung?
  • Montagesystem?
  • Zähler?
  • Störungsbeseitigung enthalten? Gibt es Einschränkungen?
  • Sind kleinere Reparaturen inkludiert?
  • Wird ein Notdienst angeboten?
  • Wird Ihnen ein Protokoll ausgehändigt?

Wartung der Solarmodule

Vergleichsweise gering ist der Wartungsbedarf der Solarmodule. Da die Module fest verbaut sind und sich weder drehen, noch regelmäßig in Bewegung sind, ist der Instandhaltungsaufwand für Sie relativ gut überschaubar. Denn noch sind die Solarmodule ganzjährig unter Umständen widrigen Witterungsbedingungen ausgesetzt. Eine regelmäßige Überprüfung durch unsere Fachfirma raten wir aus diesem Grund an. Empfohlen wird eine halbjährliche Überprüfung durch Sichtung Ihrer Solaranlage. Im Rahmen einer Sichtprüfung überprüft die Wartungsfirma die Dichte und Unversehrtheit der Module. Weiterhin wird die Photovoltaik-Anlage auf Verschmutzungen, Verspannungen der Befestigungsteile sowie die Bildung von sogenannten Hot-Spots überprüft.

Wartung der Verkabelung

Zumindest teilweise ist auch die Verkabelung Ihrer Solaranlage zahlreichen Witterungsbedingungen ausgesetzt. Auch wenn die Verkabelung für den Außeneinsatz geeignet ist, bedarf es einer regelmäßigen Überprüfung, beispielsweise durch unseren Fachbetrieb. Im Rahmen der Überprüfung werden alle Steckverbindungen auf ihre Unversehrtheit und Funktion überprüft.

Wartung des Wechselrichters

Deutlich weniger robust als die Solarmodule Ihrer Solaranlage ist der Wechselrichter. Seine Lebensdauer wird im Durchschnitt auf 10 Jahre benannt, was besagt, dass der Bedarf an einer regelmäßigen Wartung gegeben ist. Neben der eigentlichen Wartung des Wechselrichters und der Überprüfung auf seine Unversehrtheit und einwandfreie Funktionalität, sollte auch die integrierte Software regelmäßig auf Updates überprüft werden.

Die Überprüfung aller Steckverbindungen zu den Kabeln der Solarmodule ist auf Gleichstromseite ebenso erforderlich wie auf der Wechselstromseite.

Eine gravierende Störung können Sie bereits selbst feststellen, denn der Blick auf den Wechselrichter verrät, ob eine massive Störung bereits vorliegt.

Wartung des Montagesystems

Für die Sicherheit Ihrer Solaranlage ist die Wartung des Montagesystems zwingend erforderlich. Es wird mindestens einmal jährlich eine Kontrolle durch unsere Fachfirma empfohlen. Diese beinhaltet die Sichtung der einzelnen Module in Kombination mit der Kontrolle des Montagesystems. Starke Belastung durch Wind kann beispielsweise Klemmen oder Schrauben lockern oder gar lösen. Diese gefährden unter Umständen die Sicherheit der gesamten Anlage.

Wartung des Zählers

Gehört der Zähler Ihnen als Betreiber der Anlage, muss dieser nicht nur geeicht sein sondern sollte auch in Ihrem eigenen Interesse einwandfrei funktionieren. Ist der Zählen Eigentum des Netzbetreibers, dann fällt die Wartung als auch die Eichung in dessen Zuständigkeitsbereich. Zur eigenen Sicherheit sollten Sie sich regelmäßig Ihre Zählerstände protokollieren.

Tipp: Dachflächenvermietung für Solaranlagen

Dach vermieten für Solaranlage

Stehen Ihnen große Dachflächen von Gebäuden zur Verfügung und nutzen Sie diese nicht selbst, dann eignen sich diese zur Dachflächenvermietung. Entgegen der häufigen Annahme erstreckt sich die Dachflächenvermietung zur Errichtung von Photovoltaik-Anlagen durch Dritte nicht nur auf gewerblich genutzte Flächen. Auch privaten Hauseigentümern und auch Öffentlichen Einrichtungen ist die Möglichkeit gegeben mit der Dachfläche ihres Eigenheims zusätzliche Mieteinnahmen zu generieren. Die meisten Dach-Besitzer nutzen das Angebot die Dachfläche zu vermieten gegen einen komplette Dachsanierung wo die Eigentümer nichts bezahlen brauchen. Der Pachtvertrag wird meist über einen Zeitraum von 25 Jahren geschlossen.

Weiterführende Informationen zur Dachflächen Vermietung

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