Corona Lockdown Regeln (Archiv)

Corona Lockdown

Update: Die angegebenen Corona Regeln nicht mehr aktuell. Damit wir die Zeit nicht mehr vergessen, bleibt der Artikel aus historischen Gründen online.


Ab Montag, den 02.11.2020 gilt der eingeschränkte Corona Lockdown. Bund und Länder haben drastische und einschneidende Corona-Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie beschlossen. Das gesellschaftliche und öffentliche Leben wird damit praktisch lahm gelegt. Da die Presse wie z.B. die Ostsee Zeitung und die Sächsische Zeitung, wichtige Informationen für die Allgemeinheit hinter einer PayWall versteckt, hier die wichtigsten Fakten aus anderen Veröffentlichungen. (Übrigens: Finden es viele Menschen nicht in Ordnung, dass Zeitungen bei solch wichtigen Informationen für die Allgemeinheit eine PayWall (Bezahlschranke) einsetzen. Sie Kommentare auf Facebook)

Die Corona-Verschwörung: Wie Milliardäre, Politiker und Staatsdiener wissentlich und willentlich Freiheit und Gesundheit ausradierten
  • Die Corona-Verschwörung: Wie Milliardäre, Politiker und Staatsdiener wissentlich und willentlich Freiheit und Gesundheit ausradierten
  • Farbe: White
  • Röhrig, Brigitte (Autor)

Details er Lockdown Regeln

Ab 02.11.2020 gilt befristet bis zum 30.11.2020 für ganz Deutschland:

Regeln für Schule und Kindergarten

Schule und Kindergarten bleiben geöffnet

Regeln für den Einzelhandel

Einzelhandel bleibt geöffnet- nicht mehr als 1 Kunde auf 10 Quadratmeter

Regeln für private Kontakte

gemeinsamer Aufenthalt in Öffentlichkeit nur noch durch Angehörige zweier Haushalte, aber max. 10 Personen

Regel für Reisen

touristische Reisen im Inland sind verboten

Regeln für den Bereich Dienstleistungen

geschlossen werden:

  • Kosmetikstudios
  • Massagepraxen
  • Tattoo-Studios
  • Bordelle

geöffnet bleiben:

  • Friseure
  • medizinisch notwendige Behandlung, z.B.Physiotherapie, Ergotherapie

Regeln für Freizeiteinrichtungen

geschlossen werden:

  • Theater, Opern, Konzerthäuser
  • Kinos
  • Messen
  • Freizeitparks
  • Spielhallen

Regeln für die Gastronomie

geschlossen werden:

  • Restaurants
  • Bars, Clubs
  • Diskotheken
  • Kneipen

erlaubt sind:

  • Lieferung und Abholung von Essen für Verzehr zu Hause
  • Kantinen

Regeln für den Bereich Sport

geschlossen werden:

  • Fitnessstudios
  • Schwimmbäder,Spaßbäder

eingestellt wird:

  • Amateursportbetrieb

erlaubt sind:

  • Individualsport
  • Profisport – nur ohne Zuschauer

Verstöße werden von Ordnungsbehörden (Bund und Länder) kontrolliert und sanktioniert.
Die von der Schließung betroffenen Firmen und Einrichtungen sollen Nothilfen des Bundes erhalten.

Das Ziel ist, die rasant und massiv steigenden Zahlen in den Griff zu bekommen und zu erreichen, dass in der Weihnachtszeit keine weiteren gravierenden Einschränkungen notwendig sind.

Corona-News vom 28.10.2020
(Angaben ohne Gewähr)


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