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Das Phänomen E-Zigarette
Was war das für eine Revolution, als die E-Zigarette auf den Markt kam. Ein regelrechter Hype entwickelte ich und die meisten Raucher fingen an auf diese Art des Rauchens umzusteigen. Das Rauchen einer E-Zigarette brachte vermeintliche Vorteile mit sich. Die meisten Begründungen waren folgende:
- Kosteneinsparung
- Umgehen des Rauchverbotes in Gaststätten
- Gesünder Rauchen
Kann man mit der E-Zigarette Geld sparen?
Kommen wir zuerst zur Kosteneinsparung. Spart man beim elektrischen Rauchen wirklich Geld? Nun die Preise einer E-Zigaretten Grundausstattung gehen von 25 Euro bis 80 Euro. Dazu kommt das sogenannte Liquid, was dann in der Vorrichtung verdampft wird und den Effekt des richtigen Rauchens mit sich bringt. Die Liquids kosten ca. 10 Euro wo man ca. 1500 Züge Pro Packung machen kann. Zur Erinnerung, bei einer normalen Tabakzigarette macht man 7 bis 12 Züge. So mal ganz grob gerechnet sind das 150 Zigaretten, also ca. 7 Schachteln. Wenn man der Schachtel einen Preis von 5 Euro gibt und annimt sind das 35 Euro gegen 10 Euro. Zieht man das Rauchen mit der E-Zigarette 1 Monate durch, so dass sich die Anschaffungskosten der Grundausstattung sich auch noch rechnet, kann man rein rechnerisch sagen, JA das Rauchen mit der E-Zigarette ist billiger.
ABER da gibt es ein Problem. Wenn man Raucher ist, benötigt man Nikotin, den davon kommt auch das Suchtverhalten. Der Verkauf von E-Zigaretten Nikotin Liquids, ist mittlerweile, laut Bundesgerichtshof (BGH) strafbar. Im Detail heißt das “Das Inverkehrbringen von Verbrauchsstoffen mit Nikotin aus Rohtabak ist strafbar”. In der Regel enthalten die Liquids Propylenglykol, Glycerin, Aromastoffe, destilliertes Wasser, Ethanol und mitunter auch Nikotin in unterschiedlicher Konzentration und genau um dieses Nikotin geht es.
Zitat: Nach § 52 Abs. 2 Nr. 1 VTabakG (Vorläufiges Tabakgesetz) und der dazu erlassenen Tabakverordnung (TabV) ist es verboten, Tabakerzeugnisse, die zum anderweitigen oralen Gebrauch als Rauchen oder Kauen bestimmt sind, in den Verkehr zu bringen. Hier geht der BGH davon aus, dass es sich bei dem Nikotin im angebotenen Liquid um ein Tabakerzeugnis handelt, denn es sei aus Rohtabak – also aus natürlichen Tabakpflanzen – gewonnen worden (§ 3 VTabakG). Dass dabei letztlich nur das darin enthaltene Nikotin und nicht der Rohtabak genutzt werde, spielt aus Sicht des BGH für die Einordnung keine Rolle.
Anmerkung: Na super, da hat man endlich eine Alternative zur Tabakzigarette gefunden und dann dieses Urteil. Verbraucher brauchen nicht mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen aber die Verkäufer in Deutschland schon. Letztendlich mach das für den Verbraucher auch keinen Sinn, denn wenn ich es nicht mehr kaufen kann, hat sich das Thema E-Zigarette sowieso erledigt. Von den 3 Mill. Rauchen gab es einen großen Teil, der das Nikotin brauchte um seine Sucht zu bedienen. Da es jetzt keine Nikotinliquids mehr gibt, wird ein Großteil wahrscheinlich wieder auf die Tabakzigarette zurückgreifen. Da hat der BGH wieder mal ein Urteil gefällt, was bei vielen nur Kopfschütteln hervorruft. Für das Urteil verleihen wir dem BGH heute das “Goldene Fragezeichen”.
Tipp: E-Zigaretten Liquids bei Amazon beinhalten immer noch das Wort Nikotin. Wenn man genau liest, wird man merken, dass der Nikotingehalt 0,00mg beträgt. Also nicht verwirren lassen.
Kann man eine E-Zigarette im Restaurant rauchen?
Zunächst eine Begriffserklärung. Der Gesetzgeber versteht unter Rauchen, dass Anzünden und Am-Brennen-Halten eines Tabakerzeugnisses. Das ist bei einer E-Zigarette nicht der Fall und in diversen Foren steht zu lesen, dass das Nichtraucherschutzgesetz hier keine Anwendung findet. Das heißt im Klartext: JA das Rauchen einer E-Zigarette ist in Gaststätten erlaubt.
Aber was bringt das? Die meisten Wirte argumentieren, dass andere Gäste sich durch die E-Zigarette irritiert und gestört fühlen, was auch irgendwie nachvollziehbar ist. Es soll sogar Gastronomen geben, die den elektrischen Rauchern, nach dem Motto “Sicher ist Sicher“, einen anderen Raum zuweisen, wo diese dann elektrisch Rauchen können. Das Wort Diskriminierung hört man in diesem Fall öfters. ABER eines muss man immer bedenken. Der Wirt hat Hausrecht und er bestimmt die Regeln. Wenn er erklären kann, dass seine Entscheidung zum “Wohl“ der anderen Gäste notwendig ist, hat man wahrscheinlich “schlechte Karten“ bei einer Klage gegen den Wirt.
Hand aufs Herz: Mal ehrlich, Rauchen ist doch etwas Entspannendes und wenn ich Rauche will ich meine Ruhe aber wenn ich merke, dass von anderen Gästen und dem Wirt Widerstand kommt, würde mir die Zigarette nicht schmecken. Darum würde ich es wahrscheinlich sein lassen. Fazit: Das Rauchen in Gaststätten durchzudrücken bringt nichts.
Ist das Rauchen eine E-Zigarette gesünder?
Hier sollte der “Gesunde Menschenverstand” die Antwort kennen. Es liegt nicht in der Natur der Lebewesen unsere Erde und schon gar nicht beim Menschen, dass er Rauch einatmen muss. Natürlich atme ich beim Rauchen einer E-Zigarette Rauch ein, die meine Lungen für meinen lebensnotwendigen Stoffwechsel nicht wirklich benötigen. Deshalb ist dieser Rauch als Fremdstoff zu betrachten. Das Nikotin schädlich ist, wurde wissenschaftlich bewiesen. Das was man bei einer E-Zigarette einatmet wird derzeit noch auf seine Schädlichkeit untersucht.
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